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18.05.2010 Hinweise zu Fotoaufnahmen des Internetdienstanbieters Google von Gebäuden ("Google Street View")



Wie auf den Internetseiten des Internetdienstanbieters Google zu erfahren ist, fahren seit diesem Monat spezielle Fahrzeuge von Google durch Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises. Der genaue Zeitpunkt lässt sich diesen Angaben nicht entnehmen.

(siehe: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html)

Es handelt sich hierbei um schwarze Pkw mit Google-Aufkleber und einem rund 1,50 Meter hohen Mast auf dem Dach, an dem mehrere Kameras befestigt sind. Die Aufnahmen erfolgen für den Dienst "Google Street View" und sollen, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits geschehen ist, frei im Internet zur Verfügung gestellt werden, um Internetnutzern eine virtuelle Ansicht aller Gebäudefassaden und somit eine "Online-Stadtrundfahrt" zu ermöglichen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind darüber besorgt und wollen nicht, dass auf diesem Weg Aufnahmen ihres Hauses oder ihrer Wohnung im Internet veröffentlicht werden.

Die Gemeinde Berghülen weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um die Aktion eines Privatunternehmens handelt!

Der wegen des Firmensitzes der Google Germany GmbH dafür federführend zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat "Google Street View" in Abstimmung mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden schon im Jahr 2008 datenschutzrechtlich bewertet und Forderungen aufgestellt, die das Unternehmen einhalten muss. Um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte betroffener Hausbesitzer und -bewohner sowie zufällig aufgenommener Passanten und Fahrzeugbesitzer zu wahren, hat Google gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter anderem zugesagt, die Gesichter von Passanten und fotografierte Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen und Betroffenen ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses, ihrer Wohnung oder ihres Grundstückes einzuräumen.

Widersprüche, die beispielsweise mit Hilfe eines Mustertextes (Formular erhältlich bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 03, oder unter dem unten stehenden weiterführenden Link) verfasst werden können, können dem Unternehmen per Brief oder per E-Mail übersandt werden an:

„Google Germany GmbH,
betr.: Street View,
ABC-Straße 19,
20354 Hamburg“
Mailadresse: streetview-deutschland@google.com

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einlegung dieses Widerspruchs die persönliche Angelegenheit eines jeden Bürgers ist. Die Gemeindeverwaltung kann nach heutiger Rechtslage mangels Zuständigkeit in dieser Sache keine Widersprüche zur Weiterleitung entgegennehmen oder Unterschriften in Listen sammeln. Weiterhin hat die Gemeinde weder die Zuständigkeit noch eine Ermächtigungsgrundlage für ein Verbot der oben beschriebenen Fahrten zur Aufnahme der Gebäude und Straßenzüge.

Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in einer Handreichung zusammengestellt, die unter http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz_bei_Google_Street_View/228352.html im Internet abrufbar ist.

Die Gemeindeverwaltung

Weiterführende Links:
  • Google-Widerspruch.pdf


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