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19.01.2012 Landesfamilienpass - Gutscheinkarte 2012



Die Gutscheinkarten 2012 für den Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgermeisteramt Berghülen abgeholt werden, sofern bereits ein Landesfamilienpass ausgestellt wurde.

Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
- Familien, die Hartz IV- bzw. kindergeldzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2012 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 19 Mal im Jahr 2012 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.

Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ sowie „Europa-Park, Rust“ können weiterhin die zwei Freizeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gilt nur am 09.09.2012. Pro Person wird eine Ermäßigung von 4 € an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt ebenfalls nur am 09.09.2012. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 € an diesem Tag gewährt.

Auch das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart bietet Passinhabern am 13.05.2012 wiederum einen kostenfreien Eintritt an.

Neu ist der Gutschein für das SENSAPOLIS am Flugfeld in Sindelfingen. Alle auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen erhalten das reguläre Einzelticket für 10 € anstatt für 15 € angeboten.

Neu hinzugekommen ist auch das Freilichtmuseum in Beuren und die Galerie für Kunst und Technik in Schorndorf.

Das Auto & Technik Museum Sinsheim e. V. gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt. Zudem gewährt auch der Histotainment Park Adventon in Osterburken Familienpassinhabern den jeweils vergünstigten Tagessatz.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird!

Seit dem Jahr 2010 wird die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt. Die SSG hat aber einen Flyer „Die zehn besten Geheimtipps“ mit Angaben über die Öffnungszeiten und Preise der zehn besucherstärksten Einrichtungen der SSG herausgeben. Darüber hinaus gibt es einen Flyer „Die Baudenkmäler der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg“. Beide Flyer stehen auf der Internetseite der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zum Download als pdf-Dokumente zur Verfügung. Zudem können die Flyer über die Internetseite der SSG auch bestellt werden. Dort ist auch eine Liste all der Baudenkmäler der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.

Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien und Kindern“ - „Leistungen für Familien“ - „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Auskunft und Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung Berghülen.



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