Vereine
Handreichung zur Durchführung von Veranstaltungen, Festen und Feiern
Am 19. November 2008 wurden in Zusammenarbeit des Gemeindetags Baden-Württemberg, Kreisverband Alb-Donau-Kreis, des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis und der Polizeidirektion Ulm Handlungsempfehlungen mit Rahmenbedingungen für Veranstaltungen, Feiern und Festen für Städte und Gemeinden ausgearbeitet.
Änderungen im Jugendschutz haben das Landratsamt Alb-Donau-Kreis veranlasst, die Handlungsempfehlungen um eine Handreichung mit praktischen Hinweisen für die Durchführung von Veranstaltungen zu ergänzen. Neu ist vor allem die Einführung eines Party-Passes, nachdem Ausweispapiere aus rechtlichen Gründen von den Veranstaltern nicht mehr einbehalten werden dürfen. Informationen zum Party-Pass gibt es auch www.party-pass.de!
Die Handreichung, in der auch die Handlungsempfehlungen und Infos zum Party-Pass enthalten sind, kann unter folgenden Link abgerufen werden: Feste feiern
Außerdem weisen wir ausdrücklich auch noch auf den Leitfaden ((271,8 KB)) für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten hin!
Die Gemeindeverwaltung