Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 08.07.2025
Baustellenbesichtigung ehemaliges Kutschenmuseum Bühlenhausen
Der Einladung von Peter Deschenhalm zur Baustellenbesichtigung des ehemaligen Kutschenmuseums folgten der Gemeinderat und einige interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Berghülen und Bühlenhausen.
Beim Rundgang durch die Baustelle erklärte der Bauherr Einzelheiten zum Baufortschritt und ging detailliert auf die Maßnahmen zum Lärmschutz ein.
Bürgerfrageviertelstunde
In der Bürgerfrageviertelstunde wurden Anregungen zum Friedhof Bühlenhausen vorgebracht.
Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026
- Kalkulation
- Satzungsänderung
Kämmerin Sylvia Stoll trug die Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren vor. Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen, sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg empfehlen die Erhöhung der Elternbeiträge von 7,3 %. Dadurch wird eine Kostendeckung von 16,4 % erreicht.
Die Verwaltung schlug vor die Elternbeiträge zum 01.09.2025, wie in der gemeinsamen Empfehlung vorgeschlagen, um 7,3 % anzupassen. Aus dem Gemeinderat kamen Vorschläge zu deutlicheren Erhöhungen, welche aber keine Mehrheit fanden.
Die Mattheis Gastronomie & Event GmbH, welche das Essen für den Kindergarten und auch für die Kernzeitbetreuung der Grundschule liefert, hat zum 01.09.2025 eine Preiserhöhung angekündigt. Die Verwaltung schlug vor, diese Preiserhöhung teilweise an die Eltern weiterzugeben. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für die Weitergabe der vollen Preiserhöhung aus.
1. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der vorliegenden Kalkulation zu.
2. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der 3. Änderung der Kindergartenbenutzungsgebührensatzung zu.
Hiernach betragen die monatlichen Kindergartenbenutzungsgebühren ab 01.09.2025:
| Betreuungsform | 1. Kind (aktuell) | 2. Kind (aktuell) | Betreuungszeit/Woche |
| U3 (vom 1. bis 3. Lebensjahr) | 362 € (338 €) | 256 € (239 €) | 35 h |
| Regelgruppe | 151 € (141 €) | 83 € (77 €) | 30 h |
| Verlängerte Öffnungszeiten | 189 € (176 €) | 105 € (98 €) | 35 h |
Der Kostenersatz für das Mittagessen nach § 5 (3) der Kindergartenbenutzungsgebührensatzung (VÖ) beträgt 4,70 €.
Der Kostenersatz für die Mittagessenpauschale nach § 5 (4) der Kindergartenbenutzungsgebührensatzung (U3) beträgt 65,00 €.
3. Ab 01.09.2025 beträgt der Kostenersatz für das Mittagessen der Kernzeitbetreuung in der Grundschule 5,45 €.
Die Satzung wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Baugesuche
Der Gemeinderat stellte durch mehrheitlichen Beschluss das Einvernehmen zur Neuerrichtung einer Agri-Photovoltaikanlage mit Trafostation auf den Flurstücken 1127 und 1130 der Gemarkung Berghülen her.
Den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Eschenweg 6 in Berghülen nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister Bernd Mangold gab bekannt, dass eine neue Kühlzelle für die Aussegnungshalle bestellt wurde, da diese defekt ist und aufgrund des Alters sich eine Reparatur nicht mehr lohne.




