Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 13.05.2024
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger aus Berghülen berichtet, dass er eine Absage des Kindergartenplatzes für seine Tochter erhalten hat. Er fragt, wie die Planungen der Gemeinde in Bezug auf die Kindergartenplätze derzeit aussehen.
Bürgermeister Bernd Mangold antwortet, dass der Kindergarten erweitert wurde und derzeit eine weitere Gruppe in den Containern betrieben wird. Aufgrund der überdurchschnittlichen Geburtenraten der letzten Jahre werde es möglicherweise notwendig, den Container weiter zu betreiben.
Vom selben Bürger wird gefragt, wer nach welchen Kriterien über die Vergabe der Plätze entscheidet. Zudem gebe es das Gerücht, dass auswärtige Kinder aufgenommen werden und ortsansässige Kinder eine Absage erhielten.
Bürgermeister Bernd Mangold antwortet, dass die Leitung des Kindergartens im Auftrag des Trägers, also der Gemeinde, anhand von Kriterien die Vergabe der Kindergartenplätze übernimmt.
Laut eines anderen Bürgers aus Berghülen gebe es das Gerücht, dass 10 Plätze für Flüchtlingskinder zurückgehalten werden müssen.
Der Vorsitzende verneint dies.
Forderung der Stadt Laichingen zur Schulkostenbeteiligung
- Information
Der bauliche Zustand der Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule (EKS) erfordert einen Neubau im Rahmen der Gesamtentwicklung aller Laichinger Schulen. In diesem Zuge wird auch der Neubau einer Mensa erforderlich.
Auf Grundlage eines Gerichtsurteils des VGH Baden-Württemberg vom 06.12.2022 können bei einem Anteil von durchschnittlich 30 % auswärtiger Schüler die Umlandgemeinden an den Kosten beteiligt werden.
Die Stadt Laichingen hat mit Schreiben vom 29.01.2024 die Umlandgemeinden aufgefordert, einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss über die freiwillige Beteiligung an den Kosten und den daraus resultierenden Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung herbeizuführen.
Gemäß Schreiben der Stadt Laichingen beträgt der Anteil der auf die Gemeinde Berghülen voraussichtlich entfallenden Investitionskosten EKS und Mensa 257.264,58 Euro.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
- 1. Der Gemeinderat nimmt diese Informationen zur Kenntnis.
- 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Thematik genauer zu prüfen und aufzubereiten, sowie ggf. gemeinsame Verhandlungen mit der Stadt Laichingen zu führen.
Einbeziehungssatzung "Lange Straße 47-51" in Bühlenhausen
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss
Auf dem Flurstück 7/2 Bühlenhausen wird von einem Vorhabenträger beabsichtigt ein Wohnhaus mit Garagen zu errichten. Das geplante Gebäude befindet sich im Bereich eines landwirtschaftlichen Gebäudes, welches abgebrochen werden soll.
Hierzu wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgelehnt wurde. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt, welcher vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen wurde.
Mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung soll das Plangebiet gemäß § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, sodass das Plangebiet bebaut werden kann.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmigen Beschlüsse:
- 1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
- 2. Dem Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 13.05.2024 wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
- 3. Der Aufstellungsbeschluss und die Auslegung werden öffentlich bekannt gemacht.
Bebauungsplan "Festplatz" in Berghülen
- Aufstellungsbeschluss
Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Berghülen seit über 40 Jahren eine Teilfläche der Fa. Albi als Festplatz und Bolzplatz nutzt.
Zur Sicherung einer geordneten Städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungsplan für das Gebiet "Festplatz" aufgestellt. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren eingeleitet.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmigen Beschlüsse:
- 1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans "Festplatz" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
- 2. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mitteilungsblatt Berghülen
- Erhöhung des Bezugspreises
Seit 1. Januar 2014 kann das Mitteilungsblatt zum Bezugspreis von 19,80 € pro Jahr bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den jährlichen Bezugspreis für das Mitteilungsblatt Berghülen ab 1. Januar 2025 um 4,20 € auf 24 € pro Abonnement zu erhöhen.
Für eine annähernde Kostendeckung müsste ein Bezugspreis von 38 € verlangt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den jährlichen Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ab 01. Januar 2025 auf 24 € anzuheben.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme folgender Spende zu:
- Vom Berghüler Kinderallerlei e. V. wurden 208,92 € für die Bücherei gespendet.
Baugesuch zum Abriss und Neubau von Garagen mit Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Neue Straße 6 in Berghülen
Das Einvernehmen zum Baugesuch zum Abriss und Neubau von Garagen mit Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Neue Straße 6 in Berghülen wurden einstimmig hergestellt. Vom Gemeinderat wurde angeregt, das Flachdach der Garagen zu begrünen.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister Bernd Mangold gab bekannt, dass die Rechtmäßigkeit des Haushalts der Gemeinde, welcher in der letzten Sitzung beraten und verabschiedet wurde, vom Landratsamt bestätigt wurde.
Bürgermeister Bernd Mangold gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung weiteres Personal für den Kindergarten eingestellt wurde. Wenn alle Bewerberinnen ihren Vertrag unterschreiben, könne planmäßig mit dem Betrieb des Anbaus begonnen werden.
Gemeinderat Walter Nessyt erkundigt sich, wann die Infoveranstaltung zum Breitbandausbau in Treffensbuch stattfinde.
Bürgermeister Bernd Mangold teilt mit, dass die Terminfindung derzeit läuft und die betroffenen Grundstückseigentümer zeitnah informiert werden.