Steuern & Gebühren
Nachstehend finden Sie unsere Steuern und Gebühren in der Übersicht.
Steuerhebesätze
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 350 v. H.
- Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke): 330 v. H.
- Gewerbesteuer: 370 v. H.
Die Höhe der Grundsteuer wird durch diese Hebesätze auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag bestimmt.
Hundesteuer
- Ersthund (pro Jahr): 72 €
- jeder weitere Hund (pro Jahr): 144 €
Kindergarten
Betreuungsmodell
Kind(er) einer Familie gleichzeitig im Kindergarten
Gebühren ab 01.09.2023
1 Kind(er) einer Familie gleichzeitig im Kindergarten:
- Regelgruppe: 131,00 €
- Verlängerte Öffnungszeiten: 164,00 €
- U3 (vom 1. bis 3. Lebensjahr): 314,00 €
2 Kind(er) einer Familie gleichzeitig im Kindergarten:
- Regelgruppe: 72,00 €
- Verlängerte Öffnungszeiten: 91,00 €
- U3 (vom 1. bis 3. Lebensjahr): 222,00 €
Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie im Kindergarten wird keine Gebühr erhoben.
Abfall
Seit 1. Januar 2023 ist der Landkreis für die Abfallentsorgung in den Städten und Gemeinden in seinem Gebiet zuständig.
Die Internetseite der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis informiert Sie über alles Wichtige.
Wasser
ab 01.01.2023:
- Wasserzins pro m³: 2,33 € + 7% MwSt.
Die Wasserzählergrundgebühr beträgt bei normalen Zählern 2,00 € / Monat und bei großen Zählern 4,00 € / Monat.
Abwasser
Schmutzwassergebühr ab 01.01.2023
- Gebühr je m³ Abwasser: 2,60 €
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2023
- Gebühr je m² versiegelte Grundstücksfläche: 0,32 €
Mitteilungsblatt
- Bezugsgebühr pro Jahr: 19,80 €