Steuern & Gebühren
Nachstehend finden Sie unsere Steuern und Gebühren in der Übersicht.
Steuerhebesätze
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 350 v. H. (420 v. H. ab 01.01.2025)
- Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke): 330 v. H. (280 v. H. ab 01.01.2025)
- Gewerbesteuer: 370 v. H.
Die Höhe der Grundsteuer wird durch diese Hebesätze auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag bestimmt.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform: Hinweise zur Grundsteuerreform 2025 (PDF-Datei)
Hundesteuer
ab 01.01.2024:
- Ersthund (pro Jahr): 120 €
- jeder weitere Hund (pro Jahr): 240 €
- Erst-Kampfhund (pro Jahr): 600 €
- jeder weitere Kampfhund (pro Jahr): 1.200 €
Kindergarten
Betreuungsmodell
Die Höhe der Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder einer Familie, die zur selben Zeit den Kindergarten besuchen.
Gebühren ab 01.09.2024
1 Kind(er) einer Familie gleichzeitig im Kindergarten:
- Regelgruppe: 141,00 € (131,00 € bis 31.08.2024)
- Verlängerte Öffnungszeiten: 176,00 € (164,00 € bis 31.08.2024)
- U3 (vom 1. bis 3. Lebensjahr): 338,00 € (314,00 € bis 31.08.2024)
Die Ermäßigung für zweite Kinder wird immer für die jeweils günstigere Betreuungsform gewährt.
2 Kind(er) einer Familie gleichzeitig im Kindergarten:
- Regelgruppe: 77,00 € (72,00 € bis 31.08.2024)
- Verlängerte Öffnungszeiten: 98,00 € (91,00 € bis 31.08.2024)
- U3 (vom 1. bis 3. Lebensjahr): 239,00 € (222,00 € bis 31.08.2024)
Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie im Kindergarten wird keine Gebühr erhoben.
Abfall
Seit 1. Januar 2023 ist der Landkreis für die Abfallentsorgung in den Städten und Gemeinden in seinem Gebiet zuständig.
Die Internetseite der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis informiert Sie über alles Wichtige.
Wasser
ab 01.01.2023:
- Wasserzins pro m³: 2,33 € + 7% MwSt.
Die Wasserzählergrundgebühr beträgt bei normalen Zählern 2,00 € / Monat und bei großen Zählern 4,00 € / Monat.
Abwasser
Schmutzwassergebühr ab 01.01.2023
- Gebühr je m³ Abwasser: 2,60 €
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2023
- Gebühr je m² versiegelte Grundstücksfläche: 0,32 €
Mitteilungsblatt
- Bezugsgebühr pro Jahr: 19,80 € (24,00 € ab 01.01.2025)