Bürgermeister bei Übergabe von Förderbescheid im Landtag
PRESSEMITTEILUNG: Manuel Hagel MdL
Stuttgart/Ehingen/Ulm, 25.07.2025
Über 140.000 Euro für Berghülen und Amstetten
Über die Fördervorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege (VwV MoLWe), von denen auch die Gemeinden Berghülen und Amstetten profitieren, sagt Manuel Hagel MdL:
„Unsere ländlichen Räume machen Baden-Württemberg doch aus – hier schlägt der Puls unserer Heimat. Im Alb-Donau-Kreis zeigt sich das jeden Tag: starke Gemeinden, engagierte Menschen und eine tiefe Verbundenheit mit der Region. Deshalb freue ich mich riesig, dass Berghülen und Amstetten von der Förderung zur Modernisierung ländlicher Wege (MoLWe) profitieren. Damit halten wir unsere Gemeinden lebendig und zukunftsfähig.
Mit dem Programm wird nicht nur die Infrastruktur gestärkt, sondern auch ein klares Zeichen gesetzt: In unserem Alb-Donau-Kreis wird Zukunft gemacht. Eine starke Heimat braucht gute Wege – für die Menschen, die hier leben, arbeiten und den Landkreis nach vorne bringen.“
Bürgermeister Bernd Mangold aus Berghülen: „Herzlichen Dank für die schnelle Bewilligung in einem relativ schlanken Antragsverfahren. Ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung des Wegebaus im Ländlichen Raum.“
Bürgermeister Johannes Raab aus Amstetten: „Unser Feldwegenetz sind die Lebensadern unserer Landwirtschaft und damit auch für uns als Gemeinde. Wir, die Gemeinde Amstetten, bedanken uns beim Land Baden-Württemberg, stellvertretend bei Herrn Minister Hauk, für diese Art der Förderung und für die zügige und unbürokratische Abwicklung."
Hintergrund:
Um die Kommunen gezielt bei der Modernisierung dieser multifunktionalen Wege zu unterstützen, gibt es das Wegebauprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege. Berghülen erhält 67.310,92 Euro. Amstetten profitiert mit insgesamt 73.833,61 Euro.
Das Förderprogramm wird nach der Fördervorschrift zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) durchgeführt. Die Geltungsdauer der Fördervorschrift wurde aktuell bis zum 31.12.2026 festgelegt.


