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ADAD

Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 24.03.2026

icon.crdate01.04.2026

Bürgerfrageviertelstunde

Bürgerfrageviertelstunde

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung" in Berghülen

- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes

- Aufstellungsbeschluss der örtlichen Bauvorschriften

- Billigung des Vorentwurfes

Herr Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller führte aus, dass die Campinggesellschaft die Erweiterung des Campingplatzes Heidehof plant. Aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften und dem vorhandenen Gelände ist dies nur im südlichen Teil, also auf Gemarkung Berghülen möglich.

Es wird im Bebauungsplan zum einen das Sondergebiet Campingplatz für kurzzeitige Camper, Funktionsgebäude und Freizeitanlagen festgelegt, zum anderen ein Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage. Zudem wird der Bestand auf Gemarkung Berghülen mit in den Plan aufgenommen.

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich folgende Beschlüsse:

1. Für den im beiliegenden Lageplan vom 24.03.2026 dargestellten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes "Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung" gemäß § 2 BauGB beschlossen.

2. Für den im beiliegenden Lageplan vom 24.03.2026 dargestellten Bereich wird die Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften "Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung" gemäß § 74 LBO i. V. m. § 2 BauGB beschlossen.

3. Die Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderates werden gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

4. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Verwaltungsgemeinschaft Blaubeuren-Berghülen die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.

5. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung" wird gebilligt.

6. Der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften "Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung" wird gebilligt.

7. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Ahornweg 10 in Berghülen

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Ahornweg 10 in Berghülen.

Zukünftige Ausrichtung der Wasserfassung Gerhausen

- Grundsatzbeschluss

Der Vorsitzende erklärte, dass aufgrund des Klimawandels ein Rückgang der Grundwasserneubildung prognostiziert wird. Der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) versorgt etwa 3 Millionen Menschen und ist derzeit auf der Suche nach einer Wasserquelle um die Wasserversorgung auch in Spitzenzeiten gewährleisten zu können.

Bei der Quelle in Gerhausen handelt es sich um eine der ergiebigsten Quellen in Baden-Württemberg. Hier wird derzeit Wasser von der Stadt Blaubeuren und dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe III (AWV), dem Berghülen angehört, bezogen. Die LW hat Interesse bekundet hier mit einzusteigen und auch die Infrastruktur der AWV III zu übernehmen.

Zwar würde der Zweckverband dann aufgelöst, die Bürger würden jedoch von einem günstigen Wasserpreis profitieren.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

1. Die Verbandsversammlung anerkennt, dass die Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg aufgrund des Klimawandels vor großen Herausforderungen stehen, zukünftig, insbesondere auch zu Spitzenbedarfszeiten und langanhaltender Trockenheit, der Allgemeinheit ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

2. Die Verbandsversammlung ist in Kenntnis dieser landesweiten Herausforderung bereit mit dem Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) konkrete Verhandlungen bezüglich einer Neuausrichtung der Wasserfassung in Gerhausen zu führen. Dem Zweckverband Landeswasserversorgung soll ermöglicht werden, an dem großen Wasserdargebot der Fassung in Gerhausen teilzuhaben. Andere Partner als der Zweckverband Landeswasserversorgung kommen hierfür nicht in Betracht und sind somit ausgeschlossen.

3. Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung, des Gewerbes und der Landwirtschaft innerhalb der Verbandsmitglieder

- TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH (Stadtteile Asch, Seißen und Sonderbuch)

- Stadt Laichingen (Stadtteil Suppingen)

- Stadtwerke Blaustein GmbH (Stadtteil Wippingen)

- Gemeinde Berghülen

mit Trinkwasser in stets ausreichender Menge und einwandfreier Qualität zu den bestmöglichen ökonomischen Rahmenbedingungen hat dabei oberste Priorität und ist daher unabdingbare Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Wasserfassung Gerhausen.

4. Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt gemeinsam mit der Stadt Blaubeuren und der TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH (TWB) verschiedene Denkmodelle/Varianten mit dem Zweckverband Landeswasserversorgung für die Neuausrichtung der Wasserfassung Gerhausen auszuarbeiten.

5. Die Verbandsversammlung kann sich sehr gut vorstellen als Ergebnis der Verhandlungen einem Verkauf der bisherigen Anteile an der Wasserfassung Gerhausen mit allen betriebsnotwendigen Grundstücken und baulichen Anlagen an den Zweckverband Landeswasserversorgung zuzustimmen.

6. Die Verbandsversammlung kann sich sehr gut vorstellen als Ergebnis der Verhandlungen einer Zusammenführung / Fusion mit dem Zweckverband Landeswasserversorgung zuzustimmen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Wahlerlass zur Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 bei der Verwaltung einging. Die Wahl wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis für gültig erklärt.

Die Einsetzung des neuen Bürgermeisters soll in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 5. Mai 2026 erfolgen.

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass der Parkplatz des Feuerwehrhauses für die Feuerwehrangehörigen freizuhalten ist.