Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2026
Bürgerfrageviertelstunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
Freiwillige Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Berghülen
- Vorstellung der Machbarkeitsstudie Wärmenetze für die Gebiete "Neue Straße" und "Ascher Straße"
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der ganzen Kommune durch Reduktion des Wärmeverbrauchs und Einsatz regenerativer Wärmeträger. Der Gemeinderat hat am 23.09.2024 einen Wärmeplan samt Maßnahmenkatalog beschlossen und zwei Gebiete als Potenzial für ein Wärmenetz identifiziert. Zur Prüfung wurden eine Machbarkeitsstudie des RES-Ingenieurbüros sowie eine Eigentümerumfrage durchgeführt.
Die Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass die Wärmenetze für die beiden Untersuchungsgebiet zum aktuellen Zeitpunkt aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu empfehlen sind.
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beschließt zum aktuellen Zeitpunkt aus wirtschaftlicher Sicht von einer Umsetzung abzusehen.
Bestellung von Bürgermeister Lukas Walter zum Eheschließungsstandesbeamten
BM Lukas Walter wurde mit Wirkung vom 19. Mai 2026 als Eheschließungsstandesbeamter bestellt.
Bestellung von Bürgermeister Lukas Walter zum Ratsschreiber
BM Lukas Walter wurde mit Wirkung vom 19. Mai 2026 als Ratsschreiber bestellt.
Er wird somit mit öffentlichen Unterschriftsbeglaubigungen betraut sein und im Rathaus kann weiterhin Einsicht in das Grundbuch gewährt werden.
Baugesuche
Das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carports mit angrenzendem Abstellraum auf dem Grundstück Maienweg 8 in Bühlenhausen wurde einstimmig hergestellt.
Das Baugesuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Rauher Berg 10 in Bühlenhausen wurde zur Kenntnis genommen.
Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung"
- Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2023
- Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse
Der Gemeinderat beschloss, den Gewinn des Betriebes "Wasserversorgung" für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 47.674,39 € steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes "Wasserversorgung" wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.
Der Gemeinderat beschloss zudem, den zuvor gefassten Beschluss als Gundlagenbeschluss. Dieser Beschluss gilt auch für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie für alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung" entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.
Spendenbericht
Bei der Gemeindekasse ging eine Spende der Sparkasse Ulm über 1.000 € für das Leistungsabzeichen der Feuerwehr Berghülen ein.
Zudem gingen zwei Spenden von Privatpersonen in Höhe von 1.000 € und 50 € für die Ersthelfer bei der Gemeindekasse ein.
Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an.
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Lukas Walter gab bekannt, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan mit Erlass vom 06. Mai 2026 vom Landratsamt als rechtsgültig erklärt wurde.
Er verlas das Schreiben von Landrat Heiner Scheffold.
Zudem teilte der Vorsitzende mit, dass im Rahmen des Landesinvestitionsprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ein Zuschuss in Höhe von 264.000 € für den Kindergartenanbau bewilligt wurde. Die Mittel wurden bereits 2024 beantragt.

