Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 15.09.2026
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger vom westlichen Ortsrand in Berghülen fragte, ob der Verwaltung eine Richtlinie oder Ähnliches bekannt sei, die die Hundeanzahl pro Haushalt einschränkt.
Die Verwaltung nahm die Anfrage mit zur Prüfung.
Ein Bürger aus Berghülen fragte, was mit dem alten Feuerwehrauto passiert, das momentan im Oberweilerweg stehe.
Der Vorsitzende werde das mit dem Kommandanten abklären.
Ein Bürger aus Berghülen fragte nach dem aktuellen Stand zur Netto-Ansiedlung.
BM Lukas Walter antwortete, dass derzeit der städtebauliche Vertrag rechtlich geprüft wird, sobald dieser unterzeichnet ist, werde die Bevölkerung entsprechend informiert. Ziel des Investors sei eine Eröffnung des Marktes zum Jahresende 2027. Es handelt sich aber bisher nur um mündliche Zusagen.
Einführung einer Bürgerapp
Die Heimat-Info App ist eine kommunale Informations- und Serviceplattform, die es ermöglicht, relevante Inhalte aus Verwaltung, Vereinen, Einrichtungen, Tourismus und Landkreis zentral zu bündeln und direkt per Push-Nachricht auf die Smartphones der Bevölkerung zu übermitteln.
Ziel ist es, die Informationsverbreitung innerhalb der Gemeinde Berghülen nachhaltig zu verbessern, die Vereine aktiv zu unterstützen und eine moderne digitale Infrastruktur für das öffentliche Leben zu etablieren.
Der Gemeinderat Berghülen beschließt:
1. Die Einführung der Heimat-Info App.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die App in Zusammenarbeit mit der Firma Cosmema GmbH umzusetzen und die notwendigen organisatorischen Schritte einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit der Cosmema GmbH gemäß den vorgestellten Konditionen abzuschließen.
Ladepunkte Auhalle
Die Gemeinde Berghülen hat den Zuschlag für eine Förderung für die Errichtung von 4 Ladepunkten erhalten. Die Errichtung der Ladepunkte würde rund 40.000 € betragen und wäre auf dem Auhallenparkplatz möglich. Mithilfe der Förderung, welche 2.500 € je Ladepunkt beträgt, müsste die Gemeinde noch knapp 30.000 € tragen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig gegen den Bau der Ladesäulen für E-Autos.
Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung" - Jahresbeschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 2024
Die Gemeinde Berghülen beschloss, den Gewinn des Betriebes "Wasserversorgung" für das Wirtschaftsjahr 2024 in Höhe von 46.892,09 € steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn des Betriebes "Wasserversorgung" wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.
Eingliederung des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe III in den Zweckverband Landeswasserversorgung und die damit verbundene Auflösung des Zweckverbands Albwasserversorgungsgruppe III zum 01. Januar 2027 - Abschluss eines Eingliederungsvertrags zwischen dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe III und dem Zweckverband Landeswasserversorgung
Der Gemeinderat Berghülen beschloss einstimmig dem am 29.06.2026 abgeschlossenen und dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügten Eingliederungsvertrag zwischen dem Zweckverband Albwasserversorgungsgruppe III ("AWV III") und dem Zweckverband Landeswasserversorgung ("LW") (UVZ-Nr. 1356/2026 der Notarin Miriam Weeger mit dem Amtssitz in Laichingen) zuzustimmen. Der als Anlage 1 beigefügte Eingliederungsvertrag in dieser Fassung wird Bestandteil des Beschlusses.
Der Gemeinderat Berghülen beschloss einstimmig, dass die AWV III zum 01.01.2027, 00:00 Uhr in die LW eingegliedert wird (§ 20d i. V.m. §§ 20a ff. GKZ BW). Mit Wirksamwerden der Eingliederung geht das Vermögen der AWV III als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die LW über und die AWV III wird aufgelöst.
Baugesuche
Das Einvernehmen zum Neubau einer geschlossenen Güllegrube auf dem Grundstück Treffensbucher Straße 21 in Berghülen wurde einstimmig hergestellt.
Der Nutzungsänderung von Lagerfläche für Maschinen in Stellplätze für Busse auf dem Grundstück Sinkenbreite 8 in Berghülen wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Bauvoranfrage zum Umbau und Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Treffensbuch Haus Nr. 31 in Berghülen wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Hessenhöfe 60 in Berghülen wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Eschenweg 2 in Berghülen wurde einstimmig zugestimmt.
Bekanntgaben und Verschiedenes
BM Lukas Walter teilte mit, dass die Grundschule Berghülen eine neue Rektorin hat. Pünktlich zum Start des neuen Schuljahres wurde Frau Melanie Aupperle nach Berghülen versetzt.

