Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 16.07.2024
Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte
Bürgermeister Bernd Mangold verpflichtete alle zehn neu gewählten Gemeinderäte und wies sie auf ihre Pflichten hin. Vor der Verpflichtung rief er nochmals das Wahlergebnis in Erinnerung.
Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Die Gemeinderäte, welche bei der Wahl die meisten Stimmen erhielten, wurden für die Wahl der Bürgermeisterstellvertreter vorgeschlagen. Kurt Kröner wurde zum 1. Stellvertreter, Alexandra Krauß zur 2. Stellvertreterin und Hanna Lenz zur 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt. Somit stellt jeder Ortsteil einen Stellvertreter.
Einbeziehungssatzung „Lange Straße 47-51“ in Berghülen, OT Bühlenhausen
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 abs. 1 BauGB
Auf dem Flurstück 7/2 Bühlenhausen wird von einem Vorhabenträger beabsichtigt ein Wohnhaus mit Garagen zu errichten. Das geplante Gebäude befindet sich im Bereich eines landwirtschaftlichen Gebäudes, welches abgebrochen werden soll.
Hierzu wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgelehnt wurde. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt, welcher vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen wurde.
Mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung soll das Plangebiet gemäß § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, sodass das Plangebiet bebaut werden kann. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.
Am 13.05.2024 wurde der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Im Zeitraum vom 27.05.-27.06.2024 lag der Plan öffentlich aus.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmigen Beschlüsse:
- Der Behandlung der vorgetragenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entsprechend der Zusammenstellung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 27.06.2024 wird zugestimmt.
- Die Einbeziehungssatzung „Lange Straße 47-51“ in der Fassung vom 13.05./ 16.07.2024 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird zur Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ermächtigt. Die Einbeziehungssatzung wird dadurch rechtskräftig.
- Die Träger öffentlicher Belange werden vom Satzungsbeschluss und der Rechtskraft der Einbeziehungssatzung benachrichtigt.
Information über die Erweiterung der Betreuungszeiten in der Grundschulbetreuung und Anpassung des Betreuungsentgelts
Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Berghülen die Kernzeitbetreuung an der Grundschule in Berghülen an. Für das kommende Schuljahr ist vorgesehen die Betreuungszeiten zu erweitern.
An zwei Nachmittagen kann eine Betreuung bis 16:00 Uhr erfolgen. Aufgrund einer Bedarfsabfrage wurden Dienstag und Donnerstag als die möglichen Tage festgelegt. An diesen Tagen soll es dann für die bis 16:00 Uhr betreuten Kinder ein Mittagessen geben. Das Mittagessen soll außerdem an diesen Tagen auch für die bis 14:00 Uhr anwesenden Kinder angeboten werden.
Vor sieben Jahren hat der Gemeinderat letztmals über eine Anpassung des Betreuungsentgelts entschieden. Zum damaligen Zeitpunkt haben 16 Kinder die Kernzeitbetreuung in Anspruch genommen. Aktuell sind über 40 Kinder in der Betreuung. Der Zuwachs an Kindern und die daraus resultierende Steigerung der Personal- und Sachkosten, sowie das erweiterte Betreuungsangebot machte eine Anpassung des Betreuungsentgelts notwendig.
Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme folgende Betreuungsentgelte für die Kernzeitbetreuung zum 01.09.2024 beschlossen:
Betreuungsentgelt Grundschule | Betreuungszeit pro Woche | Entgelt ab 01.09.2024 | |
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1. | Entgelt - pro Monat/Kind - Mo-Fr bis 14:00 Uhr | 13,75 h | 50,00 € |
2. | ermäßigtes Entgelt - pro Monat/Kind - Mo-Fr bis 14:00 Uhr | 13,75 h | 40,00 € |
3. | Entgelt - einzelner Betreuungstag pro Kind bis 14:00 Uhr | 2,75 h | 5,00 € |
4. | Entgelt - pro Monat/Kind - Mo-Fr bis 14:00 Uhr und zusätzlich Di+Do bis 16:00 Uhr | 17,75 h | 65,00 € |
5. | ermäßigtes Entgelt - pro Monat/Kind - Mo-Fr bis 14:00 Uhr und zusätzlich Di+Do bis 16:00 Uhr | 17,75 h | 52,00 € |
6. | Entgelt - einzelner Betreuungstag pro Kind - Mo-Fr bis 14:00 Uhr und zusätzlich Di+Do bis 16:00 Uhr | 4,75 h | 8,50 € |
7. | Mittagessen/Tag | 4,90 € |
Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Vorhaben Gehwegverbreiterung im Zuge des barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle „Säge“ in Berghülen mit einem Betrag von 57.375,00 € gefördert wird.