Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Zur Bundestagswahl am 23. Febraur 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich,
elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung
beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
Beim Aufruf des Links
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den
QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits
hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@berghuelen.de
einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder per Amtsbote
zugestellt.
Aufgrund der verkürzten Wahlvorbereitungszeiten und späten Lieferung der Stimmzettel können wir die Briefwahlunterlagen vermutlich frühestens am 10. Februar 2025 versenden.