Neuigkeiten: Gemeinde Berghülen

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Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2025

Artikel vom 27.02.2025

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger aus Berghülen fragte, wie die Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet Katzengrube voranschreitet.

Der Vorsitzende entgegnete, dass insgesamt 19 Bewerbungen auf 13 Plätze eingingen, die Vergabe derzeit läuft und im März die ersten Notartermine stattfinden werden.

Neukalkulation der Abwassergebühren
- Gebührenanpassung
- Satzungsänderung

Auf Grundlage der turnusmäßigen Abwasser-Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum 2025 und 2026 angepasst. Höhere Unterhaltskosten im Kanal führen hierbei dazu, dass die Niederschlagswassergebühr erhöht werden muss.
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen die Schmutzwassergebühr von zuvor 2,60 €/m³ auf 3,06 €/m³ für das Jahr 2025 bzw. für das Jahr 2026 auf 3,35 €/m³ zu erhöhen.
Die Niederschlagswassergebühr von zuvor 0,32 €/m² wird für das Jahr 2025 auf 0,52 €/m² und für das Jahr 2026 auf 0,40 € festgesetzt.

Der 6. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) wurde entsprechend der Anlage mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.01.2025 zugestimmt.

Der 7. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) wurde entsprechend der Anlage mit Inkrafttreten zum 01.01.2026 zugestimmt.

Neukalkulation der Wassergebühren
- Gebührenanpassung
- Satzungsänderung

Die aktuelle Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2025 ergibt einen Gebührensatz von 2,52 €/m³, statt bisher 2,33 €/m³.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gebührenkalkulation der Wasserverbrauchsgebühr für 2025 – 2026 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Höhe der Gebührensätze vorgelegen.
  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
  3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 13) wird ausdrücklich zugestimmt.
  4. Die Gebühren sollen nach abgabenrechtlichen Aspekten erhoben werden.
  5. Bei der Kalkulation der Grundgebühren wird ein Anteil von 25,72 % der kalkulatorischen Kosten auf Grundlage der Ansätze des KAG einbezogen.
  6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:

Wasserverbrauchsgebühr 2,52 €/m³

Grundgebühr
MIDNenndurchfluss€/Monat
Q3 4QN 2,53,00
Q3 10QN 67,50
Q3 16QN 1012,00
Q3 25QN 1518,75
Q3 40QN 2530,00
Q3 63QN 4047,25
Q3 100QN 6075,00

Der 7. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Berghülen wurde entsprechend der Anlage mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.01.2025 zugestimmt.

PV-Freiflächenprojekt Auchtweide Berghülen
- Grundsatzbeschluss zur Umsetzung

Eine Gemeinderätin stellte den Antrag die Kriterien für PV-Freiflächenanlagen der Gemeinde Berghülen dahingehend zu ändern, dass für die nächsten 5 Jahre lediglich 19 ha für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Den Antrag befürworteten 4 Gemeinderäte, 5 stimmten dagegen, dadurch ist der Antrag abgelehnt.

Die Fa. Wattner plant eine PV-Freiflächenanlage mit ca. 19 ha im Bereich Auchtweide auf der Gemarkung Berghülen und hat ihr Projekt dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 19.11.2024 ausführlich vorgestellt.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Projekt der Fa. Wattner mit einer Gesamtfläche von ca. 19 ha im Grundsatz zu.

PV-Freiflächenprojekt Lempenhau Bühlenhausen
- Grundsatzbeschluss zur Umsetzung

Die EnBW plant eine PV-Freiflächenanlage mit ca. 19 ha im Bereich Lempenhau auf der Gemarkung Bühlenhausen und hatte ihr Projekt dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 ausführlich vorgestellt.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Projekt der Fa. EnBW mit einer Gesamtfläche von ca. 19 ha im Grundsatz zu.

Baugesuch zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Lange Straße 47-51 in Bühlenhausen

Der Gemeinderat stellte einstimmig das Einvernehmen zum geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Lange Straße 47-51 in Bühlenhausen her.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeister Bernd Mangold teilte mit, dass im vergangenen Jahr in unserer Gemeinde insgesamt 27,2 Mio. kWh Strom durch erneuerbare Energien erzeugt wurden, der Verbrauch lag bei lediglich 4,3 Mio. kWh.