Information zur Entsorgung
Altholz Kategorie I-III
In der Regel handelt es sich um Material aus dem Innenbereich wie Möbel, furnierte oder PVC-beschichtete Spanplatten, Kisten, Paletten oder unbehandelte, lasierte, gestrichene, lackierte oder beschichtete Hölzer (aber ohne schadstoffhaltige Holzschutzmittel oder Imprägnierung!). Haushalte können das Altholz bis zu einer Menge von 5m³ einmal jährlich kostenlos zur Sperrmüllabholung (Fraktion Altholz) anmelden: Online über den Kundenlogin ins Bürgerportal auf der Homepage www.aw-adk.de, telefonisch über das Kundencenter unter 0731/185-3333 oder per E-Mail an kundenservice@aw-adk.de. Die Kundennummer für den Login ist den Anschreiben des Abfallwirtschaftsbetriebs zu entnehmen – etwa dem Abfallgebührenbescheid. Für Gewerbebetriebe ist die Sperrmüllabfuhr auf Abruf generell gebührenpflichtig mit 25 € für bis zu 5 m³ gewerbliches Altholz.
Für Mehrmengen bei der Abfuhr über 5m³ wird je weitere angefangene 2 m³ eine zusätzliche pauschale Gebühr in Höhe von 20 € erhoben. Hierfür erhalten Haushalte bzw. Gewerbebetriebe einen Gebührenbescheid.
Sollten Haushalte zusätzlich zur einmalig gebührenfreien Sperrmüllabholung für die Fraktion Altholz eine weitere Abholung benötigen, werden hierfür Gebühren in Höhe von 25 € für bis zu 5m³ erhoben. Hierfür wird ein Gebührenbescheid verschickt.
Alternativ können Haushalte und Gewerbebetriebe haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Entsorgungszentrum anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Haushalte können haushaltsübliche Mengen von Altholz der Kategorie I-III auch ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten gebührenfrei auf einem Wertstoffhof anliefern (bis ca. 5 m³ pro Anlieferung). Die Nutzung der Wertstoffhöfe ist für Gewerbebetriebe nicht zugelassen.
Altholz der Kategorie IV
In der Regel handelt es sich um schadstoffbelastetes Holz aus dem Außenbereich – etwa mit Holzschutzmitteln oder Imprägnierung behandeltes Holz wie Fenster mit und ohne Glas, Türen, Jägerzaun, Dachbalken, Dachlatten, Balken und sonstiges Konstruktionsholz wie Bretter von Gartenhütten etc. Dieses Material kann in haushaltsüblichen Mengen von Haushalten und Gewerbebetrieben bei den Entsorgungszentren abgegeben werden. Für Kleinmengen bis 200 kg wird eine Kleinmengenpauschale in Höhe von 15 € erhoben. Für größere Mengen als 200 kg fällt eine Gebühr in Höhe von 105,91 € je Tonne an.
Zu beachten: Altholz der Kategorie IV darf nicht bei der Sperrmüllabfuhr für die Fraktion „Altholz“ bereitgestellt werden, es wird nicht mitgenommen.
Ihre Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis
Stand: 02/2023