Bebauungspläne
Wirksame/Rechtskräftige Bebauungspläne
- alle Bebauungspläne der Gemeinde Berghülen werden derzeit zur Veröffentlichung aufbereitet -
Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Katzengrube“ in Berghülen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2021 beschlossen den Bebauungsplan „Katzengrube“ in Berghülen nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2019 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 20.07.2021 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Berghülen.
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 20.07.2021.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 20.07.2021 einschließlich der Begründung werden
von Montag, 09.08.2021 bis einschließlich Freitag, 10.09.2021 im Rathaus der Gemeinde Berghülen Hauptstraße 2, 89180 Berghülen
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sämtliche Unterlagen können eingesehen werden. Zudem besteht die Möglichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Die Unterlagen können zudem über die Homepage der Gemeinde Berghülen (www.berghuelen.de) während der Auslegungszeit eingesehen werden (Dokumente siehe unten).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt.Dadurch ist das Verfahren freigestellt von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung gemäß
§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB (auch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) und von der Ausgleichspflicht nach der städtebaulichen Eingriffsregelung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB. Der Bebauungsplan hat zudem kein Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, 29.07.2021
Bernd Mangold
Bürgermeister
- Zeichnerischer Teil (PDF-Datei)
- Textliche Festsetzungen (PDF-Datei)
- Örtliche Bauvorschriften (PDF-Datei)
- Begründung (PDF-Datei)