Ausweise und Pässe
Alles Wissenswerte über die Einführung des neuen Personalausweises zum 1. November 2010 erfahren Sie hier oder beim bundeseinheitlichen Bürgerservice (Servicezeiten Mo. – Fr., 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr), Telefonnummer: 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min Mobilnetz).
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass für die Beantragung neuer Personalausweise oder Reisepässe mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 – 4 Wochen zu rechnen ist. Deshalb ergeht an alle Einwohner, insbesondere die Reiselustigen, die dringende Bitte: Prüfen Sie Ihre Ausweispapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeitsdauer.
Abgelaufene Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden. Es ist auf jeden Fall eine Neuausstellung erforderlich. Bei der Antragstellung ist unbedingt ein biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums mit hellem Hintergrund vorzulegen! Außerdem muss der jeweilige Antragsteller persönlich auf dem Rathaus erscheinen, da der Antrag eigenhändig unterschrieben werden muss und beim Reisepass seit 01. November 2007 auch Fingerabdrücke abzugeben sind. Des weiteren ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Kinderreisepässe gibt es für jedes Kind ab Geburt. Auch hier ist ein biometrietaugliches Lichtbild erforderlich. Kinderreisepässe können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Verlängerung nur möglich ist, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist!
Gebührenübersicht
- Reisepass bis 24. Lebensjahr: 37,50 € Gebühren / 6 Jahre Gültigkeitsdauer
- Reisepass ab 24. Lebensjahr: 60,00 € Gebühren / 10 Jahre Gültigkeitsdauer
- vorläufiger Reisepass: 26,00 € Gebühren / 1 Jahr Gültigkeitsdauer
- Personalausweis bis 24. Lebensjahr: 22,80 € Gebühren / 6 Jahre Gültigkeitsdauer
- Personalausweis ab 24. Lebensjahr: 37,00 € Gebühren / 10 Jahre Gültigkeitsdauer
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 € Gebühren / 3 Monate Gültigkeitsdauer
- Kinderreisepass: 13,00 € Gebühren / 6 Jahre Gültigkeitsdauer
- Verlängerung Kinderreisepass: 6,00 € Gebühren / bis 12. Lebensjahr Gültigkeitsdauer
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten!
Das führen eines Personalausweises ist ab dem 16. Lebensjahr Pflicht. Die Ausstellung eines Reisepasses hingegen ist keine Pflicht und nur in bestimmten Ländern erforderlich. Ob ein Reisepass notwendig ist, kann man bei den jeweiligen Reisebüros erfragen oder aus dem Internet in Erfahrung bringen!
Die Gemeindeverwaltung