Bebauungspläne
Wirksame/Rechtskräftige Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde Berghülen finden Sie hier.
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2025 beschlossen den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2025 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 10.12.2025 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich südöstlich von Berghülen-Bühlenhausen auf den Flächen der Flurstücksnummern 853, 854, 854/1, 855, 867, 868, Gemarkung Bühlenhausen.
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil und örtliche Bauvorschriften) mit Begründung des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH mit dem Datum vom 10.12.2025 und der Umweltbericht vom 25.11.2025 sowie der Fachbeitrag Artenschutz vom 01.12.2025 und das Konzept zum Umgang mit Offenlandbrütern vom 03.11.2025 des Büros Wagner+Simon Ingenieure GmbH.
Ausschnitt Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ vom 10.12.2025, unmaßstäblich, genordet
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 10.12.2025 einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz und Konzept zum Umgang mit Offenlandbrütern werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen (https://www.berghuelen.de/leben-wohnen/bauen-in-berghuelen/bebauungsplaene)
von Freitag, 16.01.2026 bis einschließlich Montag, 16.02.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform öffentlich ausgelegt.
Weiterhin sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich:
https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=48.46&E=9.76&zoom=16
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Folgende Umweltrelevante Informationen liegen vor:
- Umweltbericht mit Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter
- Fachbeitrag Artenschutz
- Konzept zum Umgang mit Offenlandbrütern
- Hinweise/Anregungen aus den vorliegenden Stellungnahmen der Beteiligung nach
§ 3 Abs.1 / § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen: Wasserschutz, Bodenschutz, Geotechnische Hinweise, Brandschutz, Blendschutz, Umfang Flächeninanspruchnahme, Inanspruchnahme von landbauwürdigen Ackerflächen, Ackerflächenentzug für Landwirte, Klimaschutz, Ausbau erneuerbarer Energien, Artenschutz, Eingrünung durch Gehölzpflanzungen, Modulabstände, Kleintierdurchgängigkeit, artenreiches Saatgut, Mahdtermine, Empfehlung freiwilliger Maßnahmen für Reptilien, Vögel und Fledermäuse.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, 15.01.2026
Mangold, Bürgermeister
Anlagen:
Zeichnerischer Teil BP PV Lempenhau
Textliche Festzetungen BP PV Lempenhau
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung BP PV Lempenhau
Fachbeitag Artenschutz BP PV Lempenhau
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Dürre Wiesen“ in Berghülen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 beschlossen den Bebauungsplan „Dürre Wiesen“ in Berghülen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2025 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 10.12.2025 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Berghülen. Es schließt nördlich an die Schulstraße, westlich an die Gemeinbedarfsfläche der Kirche, südlich an die Wohnsiedlung „Blaubeurer Höhe III“ und östlich an landwirtschaftliche Flächen an. Es erstreckt sich über die Flurstücke mit den Nummern: 3472 (Teilfl.), 3473 (Teilfl.), 3498 (Teilfl.), 3505 (Teilfl.), 3506, 3502/1, 3504 (Teilfl.).
Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH mit dem Datum vom 10.12.2025 und dem Umweltbericht vom 27.11.2025 sowie die Schalltechnische Untersuchung des Büros Gerlinger + Merkle, Ingenieursgesellschaft für Akustik und Bauphysik mbH vom 21.11.2025 und der Fachbeitrag Artenschutz des Büros Sieber Consult GmbH vom 12.11.2025.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 10.12.2025 einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der schalltechnischen Untersuchung und dem Fachbeitrag Artenschutz werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen (https://www.berghuelen.de/leben-wohnen/bauen-in-berghuelen/bebauungsplaene)
von Freitag, 19.12.2025 bis einschließlich Montag, 26.01.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform öffentlich ausgelegt.
Weiterhin sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich:
www.uvp-verbund.de/kartendienste
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Folgende Umweltrelevante Informationen liegen vor:
- Umweltbericht mit Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter
- Gutachten (Fachbeitrag Artenschutz, Schalltechnische Untersuchung, Bodengutachten)
- Hinweise/Anregungen aus den vorliegenden Stellungnahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.1 / § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen: Wasserschutz, Bodenschutz, Geotechnische Hinweise, Artenschutz, Ausgleich, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grünlandflächen, Immissionsschutz, Blendschutz, Sichtschutz, Sicherheit bei Straßenquerung, Ölverlust bei Fahrzeugen, Müllaufkommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, 18.12.2025
Mangold, Bürgermeister
Anlagen:
Zeichnerischer Teil BP Dürre Wiesen
Textliche Festsetzungen BP Dürre Wiesen
Örtliche Bauvorschriften BP Dürre Wiesen
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung BP Dürre Wiesen
Fachbeitrag Artenschutz BP Dürre Wiesen
Übersicht Fledermauserfassung BP Dürre Wiesen





