Bebauungspläne
Wirksame/Rechtskräftige Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde Berghülen finden Sie hier.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Dürre Wiesen“ in Berghülen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Dürre Wiesen“ in Berghülen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Berghülen. Es schließt nördlich an die Schulstraße, westlich an die Gemeinbedarfsfläche der Kirche, südlich an die Wohnsiedlung „Blaubeurer Höhe III“ und östlich an landwirtschaftliche Flächen an.
Es erstreckt sich über die Flurstücke mit den Nummern:
3472 (Teilfl.), 3473 (Teilfl.), 3498 (Teilfl.), 3505 (Teilfl.), 3506, 3502/1, 3504 (Teilfl.).
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2025 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 11.09.2025 festgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 11.09.2025 einschließlich der Begründung werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen (https://www.berghuelen.de/leben-wohnen/bauen-in-berghuelen/bebauungsplaene)
von Montag, 22.09.2025 bis einschließlich Donnerstag 23.10.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Nachfrage nach einem Nahversorgungsmarkt ist in der Bevölkerung seit langem groß. Aktuell müssen die Einwohner von Berghülen und den Teilorten Bühlenhausen und Treffensbuch in die Umlandgemeinden fahren, um ihre Einkäufe zu erledigen. Eine gute Nahversorgung im Ort ist daher von enormer Bedeutung. Zudem können Fahrwege in die Umlandgemeinden deutlich reduziert werden. Es entstehen neue Arbeitsplätze und die Kaufkraft/Gewerbesteuereinnahmen bleiben in der Gemeinde.
Der geplante Standort ist wohnsiedlungsnah, befindet sich zwischen den Ortsteilen Berghülen und Bühlenhausen und ist auch für den Ortsteil Treffensbuch gut erreichbar.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für einen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche bis zu 1.200 m² im Bereich des östlichen Ortsrandes von Berghülen geschaffen werden.
Die Gemeinde Berghülen hat durch das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH den Bereich auf eine mögliche Bebaubarkeit sowie die verkehrliche Anbindung an das vorhandene Straßennetz untersuchen lassen.
Konzept:
Das Konzept ermöglicht einen Nahversorgungsmarkt mit Parkplatz sowie einer privaten Ringerschließung. Die Lebensmittelandienung erfolgt an der östlichen Gebäudeseite.
Die Vorhabensfläche wird direkt an die Schulstraße angebunden.
Für die Zufahrt wird die bestehende Linksabbiegespur umgebaut. In die Landesstraße wird eine Querungshilfe eingebaut. Somit ist ein sicheres Queren der Fahrbahn zwischen Schule/Kindergarten und dem neuen Markt möglich ohne umwegig über die bestehende Fußgängerampel zu laufen. Entlang der Schulstraße verläuft ein Gehweg der Richtung Osten bis zur Querungshilfe verlängert wird und zum Nahversorgungsmarkt geführt wird. Im Westen des Plangebietes befindet sich ein weiterer Weg, der an den Nahversorgungsmarkt angebunden werden kann und für kurze Wege sorgt.
Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung wird auf einen sparsamen Flächenverbrauch und eine wertvolle Eingrünung mit heimischen Gehölzen geachtet.
Die vorliegende Planung kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Zum Bebauungsplan wird im Laufe des Verfahrens ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, 18.09.2025
Mangold, Bürgermeister
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplans Dürre Wiesen
Zeichnerischer Teil Bebeuungsplan Dürre Wiesen
Begründung Bebauungsplan Dürre Wiesen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen (Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen (Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit
§ 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich südöstlich von Berghülen-Bühlenhausen auf den Flächen der Flurstücksnummern 853, 854, 854/1, 855, 867, 868, Gemarkung Bühlenhausen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 08.04.2025 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 03.07.2025 festgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits am 10.07.2025 mit dem Hinweis, dass die Unterlagen von Montag, 14.07.2025 bis einschließlich Donnerstag 14.08.2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Berghülen veröffentlicht werden. Aufgrund eines technischen Problems konnten die Unterlagen erst verspätet eingestellt werden. Aus diesem Grund wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig eingestellt, indem die Unterlagen nicht über den gesamten Zeitraum einsehbar waren. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nun wiederholt. Mit dieser Bekanntmachung wird die Veröffentlichung der Bebauungsplanunterlagen erneut bekannt gemacht und erneut die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Stellungnahmen die bereits im Rahmen der ersten Veröffentlichung abgegeben wurden, werden berücksichtigt und müssen nicht erneut abgegeben werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 03.07.2025 einschließlich der Begründung werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen (https://www.berghuelen.de/leben-wohnen/bauen-in-berghuelen/bebauungsplaene)
von Donnerstag, 04.09.2025 bis einschließlich Montag, 06.10.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform öffentlich ausgelegt.
Weiterhin sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich:
www.uvp-verbund.de/kartendienste
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Ziel und Zweck der Planung:
Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen und unabhängiger von anderen Staaten zu werden, sollen erneuerbare Energien in zunehmendem Maß ausgebaut
werden. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Die Gemeinde Berghülen möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben einen Beitrag zum notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten.
Die Umsetzung soll durch eine private Vorhabenträgerin, mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand, erfolgen. Mit der Ausweisung des Sondergebietes für eine PV-Anlage soll die kurzfristige Bebauung mit Solarmodulen von ca. 18,9 ha bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Die Erschließung kann über angrenzende asphaltierte Wirtschaftswege erfolgen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungsplan für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage Lempenhau“ aufgestellt.
Die vorliegende Planung kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Zum Bebauungsplan wird im Laufe des Verfahrens ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, 28.08.2025
Bernd Mangold, Bürgermeister
Lageplan Bebauungsplan PV Lempenhau
Zeichnerischer Teil Bebauungsplan PV Lempenhau





