Bebauungspläne
Wirksame/Rechtskräftige Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde Berghülen finden Sie hier.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung“ in Berghülen sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung“ in Berghülen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt im OT Berghülen der Gemeinde Berghülen und angrenzend am OT Machtolsheim der Gemeinde Laichingen, direkt an der L1230. Es schließt südlich an den bestehenden Campingplatz an.
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB
öffentlich bekannt gemacht.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 24.03.2026 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:siehe rechts.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Campinggesellschaft Machtolsheim/Alb mbH & Co. KG beabsichtigt, den Campingplatz
Heidehof zu erweitern. Dazu sollen auf Teilflächen des Flst. 3882 (Feldweg) und des Flst. Nr. 3883 zum einen der Ferienplatz erweitert und zum anderen eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden.
Camping in Deutschland ist sehr beliebt und der Bedarf an Plätzen steigt stetig an. Der Campingplatz Heidehof in Berghülen umfasst bisher eine Fläche von rund 22 ha und bietet Campern unterschiedliche Unterkunftsmöglichkeiten und Stellplätze an. Der Campingplatz hat einen enormen Energieverbrauch (Schwimmbad, Sanitätsgebäude etc.).Er soll langfristig klimaneutral werden. Somit soll möglichst alles auf Strom umgestellt werden. Dazu soll angekoppelt an den Campingpark eine PV-Freiflächenanlage errichtet werden.Die Gemeinde Berghülen möchte das Vorhaben zur Erweiterung des Campingplatzes sowie der Errichtung einer PF-Freiflächenanlage unterstützen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungsplan für das
Gebiet „Campingplatz Heidehof – 1. Erweiterung“ aufgestellt.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 24.03.2026 einschließlich der Begründung werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen (https://www.berghuelen.de/leben-wohnen/bauen-in-berghuelen/bebauungsplaene)
von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Freitag, 15.05.2026 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform öffentlich ausgelegt.
Weiterhin sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich:
www.uvp-verbund.de/kartendienste
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, den 01.04.2026
Mangold, Bürgermeister
01 Lageplan BP Heidehof - 1. Erweiterung
02 Zeichnerischer Teil BP Heidehof - 1. Erweiterung
03 Textliche Festsetzungen BP Heidehof - 1. Erweiterung




