Bebauungspläne
Wirksame/Rechtskräftige Bebauungspläne
- alle Bebauungspläne der Gemeinde Berghülen werden derzeit zur Veröffentlichung aufbereitet -
Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Gebiet „LANGE STRASSE 47-51“ in Bühlenhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „LANGE STRASSE 47-51“ in Bühlenhausen nach § 2
Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortrand von Bühlenhausen an der „Lange Straße“.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 13.05.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten dargestellten Kartenausschnitt (Lageplan)
Ziel und Zweck der Planung:
Auf dem Flurstück 7/2 Bühlenhausen wird von einem Vorhabenträger beabsichtigt, ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Das geplante Gebäude befindet sich im Bereich eines landwirtschaftlichen Gebäudes, das abgebrochen werden soll.
Hierzu wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Bescheid vom 20.09.2022 abgelehnt wurde. Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt,
der vom Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 05.07.2023 zurückgewiesen wurde. Aufgrund der Lage der umliegenden Wohnhäuser wurde der Planbereich vom Landratsamt
Alb-Donau-Kreis und dem Regierungspräsidium Tübingen dem Außenbereich zugeordnet.
Da das Grundstück nicht dem Innenbereich zugeordnet werden konnte und nicht innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, muss ein Verfahren zur Schaffung von Baurecht durchgeführt werden.
Die Gemeinde Berghülen möchte dies unterstützen und dadurch die Innenentwicklung und Widernutzbarmachung von nicht genutzten Flächen im Sinne von § 1a BauGB fördern.
Im Zuge der Planaufstellung werden auch die angrenzenden, ähnlich geprägten Grundstücke Flurstück Nr. 7/1 und 8 überplant.
Mit der vorliegenden Einbeziehungssatzung soll das Plangebiet gemäß § 34 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, sodass das Plangebiet bebaut werden kann.
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bürgermeisteramt Berghülen, den 16.05.2024
Mangold, Bürgermeister
Auslegungsbeschluss der Einbeziehungssatzung „Lange Straße 47-51“ im Ortsteil Bühlenhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 beschlossen die Einbeziehungssatzung „Lange Straße 47-51“ im Ortsteil Bühlenhausen nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 13.05.2024 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 13.05.2024 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortrand von Bühlenhausen an der „Lange Straße“.
Im Einzelnen gelten für den Entwurf der Einbeziehungssatzung die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen mit Begründung des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 13.05.2024 sowie das Artenschutzgutachten des Büros Sieber Consult.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung i. d. F. vom 13.05.2024 einschließlich der Begründung und dem Artenschutzgutachten werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen
von Montag, 27.05.2024 bis einschließlich Donnerstag, 27.06.2024
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachen Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Dadurch ist das Verfahren freigestellt von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung gemäß § 13 Absatz 3 BauGB (auch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, den 16.05.2024
Mangold, Bürgermeister
Lageplan „Lange Straße 47-51“ vom 13.05.2024 (PDF-Datei)
Zeichnerischer Teil (PDF-Datei)
Textliche Festsetzungen (PDF-Datei)
Artenschutzgutachten (PDF-Datei)
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „FESTPLATZ“ in Bühlenhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Festplatz“ in Bühlenhausen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich zwischen den beiden Ortsteilen Berghülen und Bühlenhausen an der Kreisstraße K 7323.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 13.05.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten dargestellten Kartenausschnitt (Lageplan).
Ziel und Zweck der Planung:
Die Gemeinde Berghülen nutzt seit ca. 40 Jahren die Freiflächen der ehemaligen
Fa. Albi als Festplatz und Bolzplatz auf den Teilflächen der Flurstücke Nr. 104, 105, 106 und 117.
Der Festplatz und der Bolzplatz sind von enormer Bedeutung für die Berghülener Dorfgemeinschaft und ein wichtiger Treffpunkt für die sozialen Kontakte. Der Standort hat sich dort seit Jahren gefestigt, wird von der Bürgerschaft angenommen und akzeptiert. Die Gemeinde Berghülen möchte die Flächen deshalb erwerben.
Aufgrund aktueller Planungen auf dem angrenzenden ehemaligen Albi-Areal und der absehbaren weiteren Entwicklungen ist die weitere Nutzung der Flächen nicht gesichert.
Der bisherige Standort eignet sich für die zukünftige Fest- und Bolzplatznutzung aufgrund der umliegenden öffentlichen Infrastruktur (Kita, Feuerwehr, Sportplatz) ganz besonders und kann sich dort städtebaulich gut einfügen. Durch die umliegende gemeindliche Infrastruktur können an diesem Standort zudem Synergieeffekte (z. B. Stellplätze, Technik etc.) genutzt werden.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungsplan für das Gebiet „Festplatz“ aufgestellt.
Im Laufe des Verfahrens wird ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten erstellt.
Die Ergebnisse werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB
öffentlich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 13.05.2024 einschließlich der Begründung werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Berghülen
von Montag, 27.05.2024 bis einschließlich Donnerstag, 27.06.2024
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Berghülen, Hauptstraße 2, 89180 Berghülen in Papierform innerhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bürgermeisteramt Berghülen, den 16.05.2024
Mangold, Bürgermeister