Bebauungspläne: Gemeinde Berghülen

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Bebauungspläne

Wirksame/Rechtskräftige Bebauungspläne

- alle Bebauungspläne der Gemeinde Berghülen werden derzeit zur Veröffentlichung aufbereitet -

Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Dürre Wiesen“ in Berghülen

Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Dürre Wiesen“ in Berghülen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Berghülen an der Schulstraße.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 08.04.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten dargestellten Kartenausschnitt (Lageplan).

Ziel und Zweck der Planung:

Die Nachfrage nach einem Nahversorgungsmarkt in der Bevölkerung ist seit langem groß. Aktuell müssen die Einwohner von Berghülen und den Teilorten Bühlenhausen und Treffensbuch in die Umlandgemeinden fahren, um ihre Einkäufe zu erledigen. Eine gute Nahversorgung im Ort ist daher von enormer Bedeutung. Zudem können Fahrwege in die Umlandgemeinden deutlich reduziert werden. Es entstehen neue Arbeitsplätze und die Kaufkraft/Gewerbesteuereinnahmen bleiben in der Gemeinde.

Der geplante Standort ist wohnsiedlungsnah, befindet sich zwischen den Ortsteilen Berghülen und Bühlenhausen und ist auch für den Ortsteil Treffensbuch gut erreichbar. Mit der Ausweisung des Gebietes „Dürre Wiesen“ soll die kurzfristige Bebauung von ca. 0,7 ha bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet „Dürre Wiesen“ erforderlich. 

Die vorliegende Planung kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Zum Bebauungsplan wird im Laufe des Verfahrens ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt sowie eine schalltechnische und artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Berghülen, den 17.04.2025

Bernd Mangold, Bürgermeister

Lageplan „Dürre Wiesen" vom 08.04.2025 (PDF-Datei)

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „PV Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage Lempenhau“ in Berghülen-Bühlenhausen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich südöstlich von Berghülen-Bühlenhausen auf den Flächen der Flurstücke 853, 854, 854/1, 855, 867, 868, Gemarkung Bühlenhausen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 08.04.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten dargestellten Kartenausschnitt (Lageplan).

Ziel und Zweck der Planung:

Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen und unabhängiger von anderen Staaten zu werden, sollen erneuerbare Energien in zunehmendem Maß ausgebaut werden. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Die Gemeinde Berghülen möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben einen Beitrag zum notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Umsetzung soll durch einen privaten Investor erfolgen. Mit der Ausweisung des Sondergebietes für eine PV-Anlage soll die kurzfristige Bebauung mit Solarmodulen von ca. 19,0 ha bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Die Erschließung kann über angrenzende Feldwege erfolgen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungsplan für das Gebiet „PV Freiflächenanlage Lempenhau“ aufgestellt.

Die vorliegende Planung kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Zum Bebauungsplan wird im Laufe des Verfahrens ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Berghülen, den 17.04.2025

Bernd Mangold, Bürgermeister

Lageplan "PV Freiflächenanlage Lempenhau" vom 08.04.2025 (PDF-Datei)

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „PV Freiflächenanlage Auchtweide“ in Berghülen

Der Gemeinderat der Gemeinde Berghülen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „PV Freiflächenanlage Auchtweide“ in Berghülen nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich auf den Flurstücken 3825, 3826, 3827, 3828 und Teilflächen der Flurstücke 3869, 3870, 3870/1, 3871, jeweils Gemarkung Berghülen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 08.04.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem unten dargestellten Kartenausschnitt (Lageplan).

Ziel und Zweck der Planung:

Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen und unabhängiger von anderen Staaten zu werden, sollen erneuerbare Energien in zunehmendem Maß ausgebaut werden. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Die Gemeinde Berghülen möchte mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Vorhaben einen Beitrag zum notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Umsetzung wird durch einen privaten Investor erfolgen. Mit der Ausweisung des Sondergebietes für eine PV-Anlage soll die kurzfristige Bebauung mit Solarmodulen von ca. 19,0 ha bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Die Erschließung kann über angrenzende Feldwege erfolgen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungsplan für das Gebiet „PV Freiflächenanlage Auchtweide“ aufgestellt.

Die vorliegende Planung kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. Zum Bebauungsplan wird im Laufe des Verfahrens ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Berghülen, den 17.04.2025

Bernd Mangold, Bürgermeister

Lageplan "PV Freiflächenanlage Auchtweide" vom 08.04.2025 (PDF-Datei)