BürgerEnergieGenossenschaft
Die EnBW hat in Berghülen insgesamt drei Windräder zur Stromproduktion erstellt. Diese sind im November 2012 in Betrieb gegangen. Den Einwohnern unserer Gemeinde bietet sich die Möglichkeit einer Beteiligung an diesem Projekt über die Gründung einer BürgerEnergieGenossenschaft (BEG). Dazu wird es notwendig, genügend Bürgerinnen und Bürger zu finden, die bereit sind, eine solche Genossenschaft zu gründen und entsprechend Mitgliederanteile zu zeichnen. Über eine derartige Energiegenossenschaft können auch andere erneuerbare Energien vor Ort gefördert werden. Für die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft ist ein Mindestkapital in der Größenordnung von 150.000 € bis 200.000 € erforderlich.
Jedes Genossenschaftsmitglied beteiligt sich je nach Geldbeutel. Die Mindesteinlage beträgt im Regelfall 100 € und kann nach oben begrenzt werden. Alle Genossenschaftsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht unabhängig von der Anzahl ihrer Anteile.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist diese Gesellschaftsform zur Förderung der erneuerbaren Energien vor Ort ideal. Alle Beteiligten können selbst mit bestimmen und mit gestalten, was lokal oder regional in die Tat umgesetzt wird. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe der Mitgliedsanteile. Die Gemeinde Berghülen wird selbstverständlich auch Mitglied dieser Genossenschaft werden.
Die Gründungsversammlung fand am Freitag, 12. Oktober 2012 in der Auhalle statt, bei der der BEG 71 Mitglieder beigetreten sind, die Anteile im Wert von 160.500 € gezeichnet haben. Der BEG können auch weiterhin Mitglieder beitreten. Dafür muss die Beitrittserklärung vollständig ausgefüllt werden. Diese ist dann persönlich oder per Vollmacht im Rathaus Berghülen abzugeben, wo jedes Mitglied sich noch in die Gründungsliste eintragen muss.
Hier geht es zur Internetseite der BEG Berghülen!