Informationen zur Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform
Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird momentan vom Finanzamt aufgefordert eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben. Die Abgabe der Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 elektronisch über das ELSTER-Portal möglich. In Ausnahmefällen, z. B. wenn kein Computer oder Internetzugang vorhanden ist, kann ein entsprechender Papiervordruck beim Finanzamt beantragt werden.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, welche Angaben Sie hierfür benötigen und wo Sie diese finden:
- Das Aktenzeichen finden Sie auf den o.g. Informationsschreiben und früheren Einheitswertbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden.
- Die Grundstücksfläche können Sie beispielsweise Ihrem Kaufvertrag, Unterlagen zur Vermessung, einem Baugesuch o.Ä. entnehmen. Sollten Zweifel an der Vollständigkeit oder Aktualität bestehen, können Sie auch einen Grundbuchauszug bei der Gemeindeverwaltung anfordern.
- Maßgeblich ist der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022. Über die Internetportale "Grundsteuer BW" und "BORIS BW" kann dieser eingesehen werden.
Für die Gemeinde Berghülen sind diese Werte derzeit noch nicht verfügbar!
Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurde uns mitgeteilt, dass die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Berghülen nicht wie angekündigt ab 31.07.2022 veröffentlicht werden.Sobald uns die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die Fertigstellung der Bodenrichtwerte mitteilt, werden wir dies an dieser Stelle veröffentlichen.