Neuigkeiten: Gemeinde Berghülen

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Parken am Bahnhof Merklingen-Schwäbische Alb

Artikel vom 24.02.2023

Auf vielfachen Wunsch – insbesondere von unseren Pendlern – haben wir zum 01.05.2023 zusätzliche Pendler Tarife eingeführt.

Was müssen sie hierbei beachten?

Die Pendler-Tickets sind fahrzeugbezogen: Dies bedeutet, dass sie dieses Ticket nur dann nutzen können, wenn sie in diesem Zeitrahmen mit dem gleichen Fahrzeug und dem gleichen Kennzeichen unterwegs sind. 

Die Pendler-Tickets können nicht tagesübergreifend genutzt werden: Mit dem Ticket ist kein Dauerparken möglich. Wenn sie ihr Fahrzeug über mehrere Tage auf dem Parkplatz parken erfolgt die Abrechnung zeitbezogen mit dem normalen Park-Tarif.

Wir haben zum 01.05.2023 gesonderte fahrzeugbezogene Pendler-Tickets eingeführt.

Pendler-Wochen-Ticket:    Gültigkeit 5 Tage ab Erwerb  
Kosten 10,00 Euro

Pendler-Monats-Ticket:     Gültigkeit 30 Tage ab Erwerb
Kosten 40,00 Euro

Die Pendler-Tickets können Sie am Bezahl-Terminal buchen.

Dauer-Parken:

Sie können ihr Fahrzeug über mehrere Tage auf dem Parkplatz abstellen. Es wird der Park-Tarif mit 0,25 Euro je Stunde zur Anrechnung gebracht. Somit beträgt die max. Tagesgebühr hierfür 6,00 Euro je Tag.

 

Inbetriebnahme der Parkbewirtschaftung am Bahnhof Merklingen-Schwäbische Alb erfolgt zum 11.03.2023

Allgemein:

Die Einfahrt in den Parkplatz ist nur für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 to Gesamtgewicht gestattet. Lkw und Wohnmobile dürfen nicht in den Parkplatz einfahren. Diese erkennt die Software selbstständig und schließt sie aus.

Die Erfassung des Fahrzeugs erfolgt bei der Einfahrt über die automatische Erkennung des Kfz-Kennzeichens. Ist dies nicht möglich, erfolgt der Check-In über ein Bezahlmedium, wie z. B. eine EC-Karte, eine Kreditkarte oder ein Handybezahlsystem.

Wenn der Nutzer ausfahren möchte, kann am Parkautomaten nur bargeldlos abgerechnet werden. Dieser steht derzeit überdacht kurz vor dem Fußgängersteg zu den Treppentürmen des Bahnhofs beim Service-Terminal der Volksbank Alb. Die Abrechnung/Bezahlung erfolgt wiederum auf der Grundlage des Kfz-Kennzeichens oder dem bereits bei der Einfahrt auf den Parkplatz angegebenen Bezahlmedium. Nach dem Bezahlvorgang muss innerhalb von 15 Minuten ausgefahren werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Nutzer direkt zur Schranke fährt, ohne vorher zu bezahlen. Hier wird dann das Fahrzeug abermals am Kennzeichen erkannt oder kann das Bezahlmedium analog der Einfahrt angegeben werden, wenn bei der Einfahrt diese Option gewählt wurde. Das System errechnet die Parkgebühr und der Nutzer entrichtet mit einem der o.g. Bezahlmedien die Gebühr. Dieser gesamte Vorgang wird auf dem Display vor der Schrankenanlage angezeigt. Die Schranke öffnet sich nach dem ordnungsgemäßen Bezahlen der Parkgebühr und man kann ausfahren.

Um dies verständlicher zu zeigen, haben wir eine kurze Präsentation für das Parken beim Bahnhof Merklingen-Schwäbische Alb erstellt und auf der Webseite des Zweckverbands Region Schwäbische Alb eingebunden (https://region-schwaebische-alb.de/parken/). Hier wird anschaulich auch anhand von Bildern der Ablauf von der Einfahrt zum Bahnhof und der Bezahlvorgang bis zur Ausfahrt erklärt.

Parkgebühren:

Im ersten Betriebsjahr haben wir festgelegt, dass die 1. Stunde der Parknutzung grundsätzlich gebührenfrei ist. Wer somit z. B. 7 Stunden lang parkt, bezahlt nur 6 Stunden. Das bedeutet auch, dass für die Dauer von 1 Stunde, z. B. für "Kiss and Ride", keine Parkgebühren erhoben werden. Somit ist es möglich, dass man mit dem Pkw Fahrgäste zum Bahnhof Merklingen bringt oder von dort abholt, ohne dass hierfür Parkgebühren entstehen. Wir haben die Zeitdauer des kostenlosen Parkens bewusst großzügig auf 1 Stunde festgelegt, sodass für jeden Zweck ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Die Parkgebühren auf dem Parkplatz beim Bahnhof Merklingen betragen einheitlich 0,25 Euro pro angefangene Stunde.

Es gibt keinerlei Gebührenregelung darüber hinaus, weder für einen Zuschlag, noch für eine Reduzierung. Der Nutzer bestimmt somit mit seiner Parkdauer über die Höhe der Gebühr.

Wir werden daher auf unserer Webseite (https://region-schwaebische-alb.de/parken/) die Möglichkeit zur Kommunikation der Benutzer des Parkplatzes mit dem Zweckverband einrichten.

Wichtiger Hinweis: Abrechnung erfolgt nur bargeldlos!

Die Parkgebühren können nur bargeldlos mit Bezahlmedium (EC-Karte, Kreditkarte oder allen sonstigen digitalen Zahlungssystemen) abgewickelt werden. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Ferner ist es nicht erforderlich, eine Park-App herunterzuladen.

Ihr Zweckverband Region Schwäbische Alb